Lieber Gast,
herzlich willkommen auf dem Platz des MFC Süderelbe e.V.. Wir freuen uns über jeden Gast, der als Tagesmitglied an unserem Flugbetrieb teilnehmen möchte. Auch wenn Sie gerade erst mit dem Modellflug begonnen haben und noch etwas Hilfe beim Einstellen Ihres Modells oder den ersten Flügen brauchen, unterstützen wir gerne!
Allerdings gibt es einige Regeln, auf deren Einhaltung wir bestehen müssen:
- Tagesmitglieder dürfen nur in Anwesenheit von Vereinsmitgliedern fliegen.
- Vor Aufnahme des Flugbetriebes muss sich jedes Tagesmitglied in lesbarer Schrift mit Namen, Anschrift, Telefonnummer und Flugkanal in unser Flugbuch eintragen. Ein Vereinsmitglied hat diesen Eintrag gegenzuzeichnen. Ohne Eintragung in das Flugbuch darf nicht geflogen werden.
- Diesem Vereinsmitglied muss der Modellflug-Haftpflicht-Versicherungsnachweis (DMFV, ersatzweise MFSD / DAeC oder DMO) vorgelegt werden. DMFV und MFSD / DAeC bieten die Option einer kostenlosen dreimonatigen Probemitgliedschaft, die automatisch endet.
- Tagesmitglieder müssen grundlegende Kenntnisse zum Modellflug nachweisen:
- Mitglieder des DMFV bzw. vom MFSD / DAeC: Bei Betrieb höher als 120 m oder schwerer als 2 kg. Nachweis durch DMFV-Kenntnisnachweis oder MFSD-Schulungsnachweis
- Alle anderen: In jedem Fall – auch bei Betrieb unter 120m und unter 2 kg. Nachweis durch DMFV-Kenntnisnachweis, hierin inbegriffen ist die
Bestätigung der Einhaltung der Betriebsregeln des DMFV. - Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände (DMFV, MFSD) keine Gültigkeit.
- Das Vereinsmitglied muss das Flugmodell durch eine optische Kontrolle auf seine Flugtauglichkeit hin überprüfen.
- Das Flugmodell muss mit der Piloten-Registrierungsnummer (e-ID) des Luftfahrtbundesamts gekennzeichnet sein.
- Damit wir unseren Platz in einem guten Zustand erhalten können, hat jedes Tagesmitglied über 18 Jahren eine Tagesgebühr von 5,00 € zu entrichten. Jugendliche unter 18 Jahren zahlen 1,00 € pro Tag. Der Betrag ist an das Vereinsmitglied zu entrichten, das den Flugbucheintrag gegenzeichnet.
- Die Flugplatzordnung ist einzuhalten.